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Unabhängiger Anerkennungsausschuss
Aufgaben und Ziele
Der Unabhängige Anerkennungsausschuss beim SOS-Kinderdorf e.V. hat seine Arbeit im Juli 2024 aufgenommen. Er wird tätig, wenn ein*e Betroffene*r einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellt. Zudem geht er selbst auf Betroffene zu, die bereits mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission oder anderen Anlaufstellen bei SOS-Kinderdorf in Kontakt stehen oder standen. Der Unabhängige Anerkennungsausschuss bearbeitet die Anträge und empfiehlt dem Vorstand eine entsprechende Anerkennungsleistung.
Mit der Berufung eines Unabhängigen Anerkennungsausschusses folgt der Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V. den Empfehlungen zu Anerkennungsleistungen der
Unabhängigen Kommission zur Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts
.
Für die Empfehlung des Ausschusses spielen u.a. diese Faktoren eine Rolle: Schwere, Häufigkeit und Dauer des Unrechts, Art des Unrechts und Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat. Auch Übergriffe durch andere Betreute können berücksichtigt werden, wenn die Tat seitens der Mitarbeitenden hätte verhindert werden können und dies unterblieben ist. Auf Wunsch von Betroffenen können auch Gespräche mit dem Unabhängigen Anerkennungsausschuss geführt werden.
Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig und üben ihre Funktion weisungsunabhängig aus.

So erreichen Sie uns

Geschäftsstelle des Unabhängigen Anerkennungsausschusses beim SOS-Kinderdorf e.V.

Renatastraße 77
80639 München

Telefon:

089 12606 419
info@annerkennung-sos.de