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Unabhängiger Anerkennungsausschuss beim SOS-Kinderdorf e.V.
Betroffene von Unrecht in Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e.V. können einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen. Der Unabhängige Anerkennungsausschuss prüft die Anträge und schlägt eine entsprechende Anerkennungsleistung vor.
In den Einrichtungen von SOS-Kinderdorf in Deutschland ist es sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngerer Zeit zu übergriffigem und grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber betreuten Kindern und Jugendlichen gekommen. Betroffene berichten von Erziehungsmethoden, die von Gewalt geprägt waren, und von Folgen, die sie bis heute begleiten.
Mit den Anerkennungsleistungen übernimmt der SOS-Kinderdorf e.V. seine eigene Verantwortung für das Geschehene und bietet Betroffenen Hilfe und Unterstützung – auch durch Geldleistungen – an. Hierfür hat der Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V. einen Unabhängigen Ausschuss für Anerkennungsleistungen eingesetzt. Dieser nimmt Anträge entgegen, prüft diese und gibt dem Vorstand von SOS-Kinderdorf Empfehlungen zur jeweiligen Höhe einer Anerkennungsleistung. Er ist in diesem Rahmen weisungsfrei und unabhängig.

Zwischenbericht 2025

Der unabhängige Anerkennungsausschuss hat nach einem Jahr seinen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über die Arbeitsweise des Ausschusses, das Anerkennungsverfahren und die Anträge.

So erreichen Sie uns

Geschäftsstelle des Unabhängigen Anerkennungsausschusses beim SOS-Kinderdorf e.V.

Renatastraße 77
80639 München

Telefon:

089 12606 419
info@annerkennung-sos.de