Wenn Ihnen in einer Einrichtung von SOS-Kinderdorf e.V. Leid zugefügt wurde, können Sie einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen.
Wenn Sie das geschehene Unrecht bereits gegenüber der Unabhängigen Aufarbeitungskommission oder der Internen Anlauf- und Monitoringstelle (IAMST) des SOS-Kinderdorf e.V. geschildert haben, können Sie im Antrag auf ausführliche Beschreibungen verzichten. Sie können auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie bereits Anerkennungsleistungen vom SOS-Kinderdorf e.V. erhalten haben. Diese werden ggf. angerechnet.
Nach Eingang des Antrags in der Geschäftsstelle des Ausschusses wird dieser auf Plausibilität geprüft. Hierbei geht es nicht um eine detaillierte Beweisführung, sondern um die Nachvollziehbarkeit ihrer Schilderungen. Nach Prüfung übermittelt der Ausschuss eine Empfehlung an den Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V., der seinerseits unverzüglich entscheidet.
Gegen die Entscheidung kann nach Erhalt des Bescheids innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auch in den folgenden FAQ.